Satzung der PUL Parsau
Parteiunabhängige Liste Parsau
Gemeinsam beschlossene Fassung vom 22.03.2026
§ 1 Name und Sitz
- Parteiunabhängige Liste Parsau (PUL)
- Die PUL hat ihren Sitz in Parsau.
§ 2 Zweck
Zweck der PUL ist es, die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Parsau mit den Ortschaften Parsau, Ahnebeck, Croya und Kaiserwinkel frei und unabhängig – ohne Rücksicht auf parteipolitische Ziele – im Rahmen der Kommunalpolitik sachkundig zu vertreten. Diese Vertretung erstreckt sich neben der Gemeinde Parsau auch auf die Samtgemeinde Brome sowie den Landkreis Gifhorn.
Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde sowie des Wahlbereiches werden gegenüber dem Kreistag ebenfalls vertreten.
§ 3 Ziele
Ziele der PUL sind insbesondere:
- Frühzeitige, transparente und umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger, denn nur durch Transparenz und Einladung zur Mitgestaltung ist demokratisches Miteinander möglich.
- Öffentliche Darstellung und Erläuterung von Entscheidungen des Gemeinderates in Bürgerversammlungen, um Entwicklungen und Vorhaben verständlich zu machen und den Dialog zu fördern. So wollen wir auch den Zusammenhalt in unserer Gemeinde stärken.
- Vermeidung bürgerferner Entscheidungen durch nachvollziehbare, offene Entscheidungsprozesse sowie durch faire Einbindung und vernunftgeleiteter Abwägung aller sachlich relevanten Bürgerinteressen.
- Erhalt von Natur und Umwelt; bedarfsgerechter Ausbau der vorhandenen Infrastruktur unter vorrangiger Nutzung bereits bestehender und ausgewiesener Baugebiete.
- Reduzierung der Gemeindeausgaben durch den Einsatz energiesparender Technologien – insbesondere bei Erneuerungen – sowie durch die Vermeidung unnötiger Kosten mittels effektiver, sauber strukturierter Planung.
- Stärkung und Förderung der örtlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung der bestehenden Gegebenheiten sowie Schaffung umweltverträglicher Erweiterungen.
- Begrenzung finanzieller Belastungen für Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip einer gemeindebezogenen Solidarität.
- Durchsetzung dieser Ziele im Gemeinde-, Samtgemeinde- und Kreistag.
- Zusammenarbeit in Form von Listengemeinschaften mit anderen unabhängigen Wählergemeinschaften, soweit die unter Nr. 1 bis 8 genannten Ziele nicht aufgegeben oder beeinträchtigt werden.
- Achtung und Wahrung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
§ 4 Mitgliedschaft – Erwerb
Mitglied der PUL kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft entsteht durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahme in die PUL.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung der schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam und dokumentiert. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; die Ablehnung ist nicht anfechtbar.
Mitglieder, die sich nicht für ein Gremium in Gemeinde, Samtgemeinde oder Landkreis bewerben, werden als passive Mitglieder geführt.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft – Austritt
Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er wird mit Zugang der Erklärung wirksam und ist jeweils zum Ende des Monats möglich, in dem die Erklärung zugegangen ist.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft – Ausschluss
Die Mitgliedschaft kann aus wichtigem Grund durch Ausschluss beendet werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Beschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
Gegen den Ausschlussbeschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen; diese entscheidet in ihrer nächsten Sitzung. Der Antrag auf Anrufung ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Vorstandsbeschlusses schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Ausschluss wird wirksam nach Ablauf der Anrufungsfrist; bei fristgerechter Anrufung mit der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.
Ein Ausschluss ist insbesondere möglich bei vorsätzlichem Verstoß gegen die Satzung, rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, Schädigung des Ansehens der PUL oder Weitergabe vertraulicher interner Vorgänge.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft – Sonstige Gründe
Bei natürlichen Personen endet die Mitgliedschaft durch Tod.
§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, sich für die Ziele der PUL einzusetzen.
- Amtsträger erfüllen die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft.
- Mitglieder, die dem Orts- und/oder dem Samtgemeinderat angehören, sind berechtigt, an Vorstandssitzungen der PUL teilzunehmen, sofern der Vorstand dies nicht aus wichtigem Grund im Einzelfall verwehrt.
§ 9 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelpersonen 30 € und für Familien (Ehepartner und Kinder) im gleichen Haushalt 50€ pro Jahr und ist einmal jährlich auf das Konto der PUL zu überweisen oder per Lastschrift möglich (vgl. § 21).
§ 10 Organe der PUL
Organe der PUL sind:
- der Vorstand (§§ 11–13),
- die Mitgliederversammlung (§§ 14–18).
§ 11 Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
- der/dem Vorsitzenden,
- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- der/dem Kassenwart/in.
- Mitglieder des erweiterten Vorstandes sind:
- die/der Schriftführer/in,
- zwei Kassenprüfer/innen,
- die/der Pressesprecher/in,
- die/der Fraktionssprecher/in.
Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Die Ämter des geschäftsführenden Vorstandes (Absatz 1) dürfen nicht in Personalunion ausgeübt werden.
Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet mit dessen Ausscheiden aus der PUL.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, ist der Vorstand zur Selbstergänzung berechtigt. Gleiches gilt, wenn eine Mitgliederversammlung nicht alle Vorstandsämter besetzt. Ein auf diesem Wege berufenes Vorstandsmitglied übt sein Amt bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung aus. Wird es dort nicht bestätigt, kann es für die Dauer von zwei Jahren nicht erneut durch Selbstergänzung in den Vorstand berufen werden.
In den Vorstand können nur natürliche Personen berufen oder gewählt werden.
§ 12 Ausnahmeregelung für Vorstandsaufgaben
Kann eine Aufgabe des erweiterten Vorstandes weder durch Selbstergänzung noch durch Wahl der Mitgliederversammlung satzungsgemäß besetzt werden, kann ein Mitglied diese Aufgabe kommissarisch übernehmen. Diese Ausnahme gilt längstens für zwei Jahre und ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
§ 13 Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB) insoweit beschränkt, als für den Erwerb, die Veräußerung, Belastung und sonstige Verfügung über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie für die Aufnahme von Krediten die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Über die laufende Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand.
§ 14 Einberufung der Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen:
- wenn es das Interesse der PUL erfordert,
- in geeigneten Räumlichkeiten,
- kurzfristig bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds,
- kurzfristig bei wichtigen Entscheidungen im Orts- oder Samtgemeinderat.
Der Vorstand legt der ersten im Kalenderjahr stattfindenden Mitgliederversammlung den Jahresbericht und die Jahresabrechnung vor. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
§ 15 Form und Frist der Einberufung
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich einzuberufen; die Tagesordnung ist bekannt zu geben. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift.
§ 16 Beschlussfähigkeit
Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung.
Zur Beschlussfassung über die Auflösung der PUL ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich.
Ist eine zur Beschlussfassung über die Auflösung einberufene Versammlung nicht beschlussfähig, so ist binnen zwei Wochen eine weitere Mitgliederversammlung mit demselben Tagesordnungspunkt einzuberufen. Diese weitere Versammlung darf frühestens einen Monat, spätestens zwei Monate nach diesem Zeitpunkt stattfinden und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
§ 17 Beschlussfassung
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich per Stimmkarte. Auf Antrag eines Mitglieds ist schriftlich und geheim abzustimmen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
§ 18 Niederschrift
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen.
Diese ist von der/dem Versammlungsleiter/in und der/dem Schriftführer/in zu unterzeichnen. Waren mehrere Versammlungsleiter/innen tätig, unterzeichnet die/der zuletzt amtierende die gesamte Niederschrift.
Jedes Mitglied der PUL ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.
Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.
§ 19 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer/innen. Diese sind berechtigt, die Kasse der PUL jederzeit unangekündigt zu prüfen.
Jede Prüfung und deren Ergebnis sind den Mitgliedern in der ersten Mitgliederversammlung des Jahres bekannt zu geben.
§ 20 Sitzungsgelder der Fraktion
Die Mitglieder des Ortsrates erklären sich gegenüber der PUL bereit, ihre Fraktionssitzungsgelder zugunsten der PUL zu verzichten. Die Sitzungsgelder können von jedem Ortsratsmitglied direkt dem Konto der PUL gutgeschrieben oder durch die Samtgemeinde überwiesen werden. Sitzungsgelder, die in Zusammenarbeit mit anderen Parteien anfallen, sind den Sitzungsgeldern der Fraktion gleichzusetzen.
§ 21 Konto
Das Konto der PUL wird von der/dem Kassenwart/in geführt. Der geschäftsführende Vorstand hat hierfür die notwendige Kontovollmacht.
Das Konto wird bei ______________________ unter der Kontonummer/IBAN ______________________ geführt.
§ 22 Auflösung
Im Falle der Auflösung der PUL fällt das Vermögen nach Abzug etwaiger Verbindlichkeiten einer öffentlichen Einrichtung zu. Der Vorstand bzw. die Liquidatorin/der Liquidator bestimmt, welche Einrichtung in Betracht kommt.
